Auch Sie möchten Ihre ShareWood-Bäume nach Option B verwerten lassen:
- Sie erhalten 50% des allfälligen Netto-Erlöses.
- Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.
- Sie verzichten auf einen Zustandsbericht Ihrer Bäume und die Erkenntnisse des Informationsbeschaffungs-Mandates.
- Sie werden nicht Mandant:in der Rechtskanzlei Dr.Fassbender, sondern schliessen eine Vereinbarung direkt mit mir, Alfred Bietenholz.