Details zu Option B

Sie möchten zwar einen Erlös für Ihre Bäume, aber Sie wollen kein Geld mehr in die Hand nehmen.

Sie erteilen uns den Auftrag, Ihre Bäume bestmöglich verwerten zu lassen und erhalten 50% des Netto-Erlöses.

Sie verzichten auf einen Zustandsbericht Ihrer Bäume und auf andere Erkenntnisse, die sich im Rahmen des Informations-Beschaffungs-Mandats ergeben haben und tragen deswegen auch keine Kosten hierfür.

Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Die Kosten für Pflege, Landpacht usw. werden aus dem Brutto-Erlös bezahlt, der Rest 50/50 aufgeteilt. Sie müssen hierfür also kein Geld in die Hand nehmen.

Da Sie bei dieser Option nicht Mandant:in der Kanzlei Dr.Fassbender sind, wird Ihnen diese auch keine Arbeiten verrechnen. Nur ausdrückliche Aufträge von Ihnen an die Kanzlei Dr.Fassbender werden Ihnen verrechnet.

Sie tragen also keinerlei Risiko und können nur gewinnen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fassbender kann Ihnen ein solches Angebot (Option B/C) nicht selbst unterbreiten, da Rechtsanwälte in der Schweiz, wie auch in Deutschland nicht auf reiner Erfolgsbasis arbeiten dürfen.

Sie würden bei Option B/C eine Vereinbarung mit mir (Alfred Bietenholz) als Privatperson abschliessen, damit ich Ihre Bäume im Rahmen meines Mandates dem Gesamt­verwertungsprogramm von Dr.Fassbender RAe anschliessen kann.

Ich bin Privatperson. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine rechtliche Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen auf diese Website übernehmen kann.

Alfred Bietenholz